Dunkle Wolken für Gebrauchtwagenhändler: Verweigerung eines Vorschusses für Transportkosten bei Nacherfüllung kann Ersatzvornahme & Schadenersatz rechtfertigen (BGH, Urt. v. 19.07.2017 – VIII ZR 278/16)
Gebrauchtwagenhändler sind dank Internet im gesamten Bundesgebiet tätig und konnten sich bislang oft darauf verlassen, dass weit entfernt wohnende Käufer mangelhafte Fahrzeuge an ihrem eigenen Wohnort reparieren ließen, weil die Käufer den Aufwand des Transports des defekten Fahrzeugs scheuten. Händler mussten deshalb Nachbesserungsansprüche nicht allzu …