Reiserücktrittsversicherung zahlt nicht für Stornierung eines Fluges aufgrund Schulwechsels (Amtsgericht München, Urt. v. 29.03.2017 – 273 C 2376/17)
Über die Reichweite einer Reiserücktrittsversicherung hatte das Amtsgericht München zu entscheiden. Der in Zwickau wohnende Kläger buchte für sich und seine minderjährige Tochter einen Flug von Deutschland nach San Francisco, Hinflug am 23.09.2016 und Rückflug am 09.10.2016. Im Februar 2016 erhielt die Tochter die Zusage …