Anwalt verdient keine Vergleichsgebühr wenn tatsächlich kein Streit, sondern nur „Motive“ Anlass für die Tätigkeit geben (OLG München, Urt. v. 12.07.2017 – 15 U 4938/16)
Bei Anwaltsrechnungen kann man böse Überraschungen erleben. Dass Anwälte für verhältnismäßig wenig Arbeit hohe Rechnungen stellen können, liegt daran, dass sich die Höhe der Anwaltskosten am Gegenstandswert bemessen. Für eine außergerichtliche Tätigkeit berechnen Anwälte eine so genannte Geschäftsgebühr (Nummer 2300 VV RVG). Dabei handelt es …