Balkonfläche zählt nur zu 25% zur Wohnfläche – Veranschlagung von 50% rechtswidrig (LG Berlin, Urt. v. 17.01.2018 – 18 S 308/13)
Für Aufregung sorgt ein Urteil des Landgerichts Berlin, welches sich mit der Flächenberechnung für Balkone befasst hat und feststellt, dass die Fläche von Balkonen in Berlin anstatt mit 50 % nur mit 25 % berücksichtigt werden darf. Anlass des Streits war eine Mieterhöhung. Wie oft …