Volle Verzugspauschale im Arbeitsrecht auch bei geringer Forderung (LAG Nds, Urt. v. 20.04.2017– 5 Sa 1263/16)
Der Anspruch auf die Verzugspauschale in Höhe von 40 Euro gemäß § 288 Abs. 5 BGB findet auch bei einer arbeitsrechtlichen Forderung Anwendung. Selbst bei einer äußerst geringfügigen Hauptforderung fällt die volle Verzugspauschale in Höhe von 40 Euro an. So entschied das Landesarbeitsgericht Niedersachsen mit …