Kein Anspruch gegen Betreiber einer Waschanlage bei Nachweis seiner Schuldlosigkeit (OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 14.12.2017 – 11 U 43/17)
Gelingt dem Betreiber einer Waschanlage der Nachweis seiner Schuldlosigkeit für die Beschädigung eines Fahrzeugs im Zusammenhang mit der Benutzung der Waschanlage, so haftet er nicht für die entstandenen Schäden. Dies entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) mit seinem Urteil vom 14.12.2017 (11 U 43/17). …