“Nicht bestanden” aufgrund 5 Minuten zu spät zur Prüfung rechtswidrig (BVerwG, Urt. v. 27.02.2019 – 6 C 3.18)
Wer mit fünf Minuten Verspätung aus einer Prüfungspause erscheint, darf deshalb nicht mit “Durchgefallen” bewertet werden. So hat es das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Die Klägerin erschien zur mündlichen Prüfung des ersten juristischen Staatsexamens. Nach einer Pause kehrte sie jedoch mit fünf Minuten Verspätung zurück. Die weitere …