Fingerabdruck zur Zeiterfassung im Arbeitsverhältnis unzulässig (LArbG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 04.06.2020 – 10 Sa 2130/19)
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (LArbG Berlin-Brandenburg) hatte in einem aktuellen Fall über die Zulässigkeit der Zeiterfassung mittels Fingerabdruck-Scanner zu entscheiden. In diesem Fall ging es um ein Zeiterfassungssystem, welches zwar nicht den gesamten Fingerabdruck verarbeitet, aber immerhin die Fingerlinienverzweigungen, die so genannten Minutien. Das LArbG Berlin-Brandenburg …