Verzicht des Vermieters auf Eigenbedarfskündigung auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Mieters wirksam (LG Berlin, Beschl. v. 28.03.2019 – 67 S 22/19)
Ein nach Abschluss des Mietvertrages erklärter schriftlicher Verzicht des Vermieters auf eine Eigenbedarfskündigung ist auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Mieters wirksam. Dies gilt, wenn der Vermieter auf die Annahme seines Angebotes verzichtet hat oder eine Annahmeerklärung des Mieters nach der Verkehrssitte nicht zu erwarten ist. …