Abgasskandal – Haftung des Herstellers wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung (LG Kiel, Urt. v. 18.05.2018 – 12 O 371/17)
Der Hersteller eines vom so genannten Abgasskandal betroffenen Neuwagens haftet gegenüber dem Käufer wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB. Unbeachtlich ist dabei, ob das vom Hersteller angebotene „Software-Update“ am Fahrzeug durchgeführt worden ist oder nicht. So entschied das Landgericht Kiel (LG Kiel) in …