Kein Anspruch auf Kindergeld bei Abbruch des Studiums (Finanzgericht M-V, Gerichtsbescheid v. 18.10.2018 – 3 K 65/17)
Der Anspruch auf Kindergeld endet mit dem Abbruch eines Studiums durch Nichtantritt zur letztmaligen Prüfung. Ein Abbruch des Studiums bedeutet das Ende der Berufsausbildung. Dies gilt auch dann, wenn der Student weiterhin immatrikuliert ist. Eine entsprechende Entscheidung fällte das Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern (Finanzgericht M-V) am 18.10.2018. …