Helmpflicht beim Motorradfahren – Grundsätzlich keine Ausnahme aus religiösen Gründen (BVerwG, Urt. v. 04.07.2019 – 3 C 24.17)
Die gesetzliche Helmpflicht beim Motorradfahren gilt grundsätzlich auch dann, wenn sich der Motorradfahrer auf religiöse Hinderungsgründe beruft. Dieses Urteil fällte das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) am 04.07.2019 (3 C 24.17). Geklagt hatte ein Mann, der aus religiösen Gründen einen Turban trug. Aufgrund des Turbans auf seinem Kopf …