Richter darf nicht eigenmächtig von Arztgutachten abweichen (BGH, Beschl. v. 12.03.2024– VI ZR 283/21)
Ein Richter darf nicht eigenmächtig von einem ärztlichen Gutachten abweichen, welches eine Partei in den Prozess eingeführt hat. Tut er dies doch, ohne sich selbst auf ein ärztliches Gutachten zu beziehen, liegt ein verfahrensrechtlicher Verstoß vor. Denn der Richter maßt sich in solch in einem …