Fristlose Kündigung bei gefälschtem Impfausweis (ArbG Köln, Urt. V. 23.03.2022– 18 Ca 6830/21)
Wer seinem Arbeitgeber einen gefälschten Impfausweis zum Nachweis einer Coronaimpfung vorlegt, riskiert die fristlose Kündigung. Dies gilt zumindest dann, wenn am Arbeitsplatz 2G gilt. Der Arbeitgeber darf dann fristlos kündigen, da mit der Vorlage eines gefälschten Impfausweises das notwendige Vertrauen für eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses …