Beleidigende WhatsApp-Nachricht kein Kündigungsgrund (LArbG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 19.07.2021 – 21 Sa 1291/20)
Eine einen Dritten beleidigende WhatsApp-Nachricht ist kein Kündigungsgrund, wenn diese vertraulich und in kleinem Kreis verschickt wurde. Denn die vertrauliche Kommunikation fällt unter den Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. So entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (LArbG Berlin-Brandenburg) am 19.07.2021 (21 Sa 1291/20). Der Kläger war als technischer …