Klage auf Mindestlohn – Zuständigkeit des Arbeitsgerichts (LArbG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 13.12.2019 – 12 Ta 2007/19)
Klagt ein Arbeitnehmer auf Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns, ist grundsätzlich das Arbeitsgericht zuständig. Dies gilt auch dann, wenn unklar ist, ob ein Arbeitsverhältnis überhaupt vorliegt. Bereits die Behauptung des Klägers, ein Arbeitsverhältnis würde vorliegen, führt zur arbeitsgerichtlichen Zuständigkeit. Dies folgt aus einer aktuellen Entscheidung des …