Besondere Gefährlichkeit des Schulwegs – Übernahme der Schülerbeförderungskosten (OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 24.05.2019 – 2 A 10610/19)
Ist der Schulweg besonders gefährlich, hat der Schüler unter Umständen einen Anspruch auf Schülerbeförderungskosten. Eine besondere Gefährlichkeit liegt jedoch nur vor, wenn aufgrund konkreter Umstände eine überdurchschnittlich hohe Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts vorliegt. Straßenverkehr und kriminelle Übergriffe Die besondere Gefährlichkeit kann sich aus Gefährdungen durch den …