28 Jahre Kettenbefristung im Arbeitsrecht – „Der Alte“ TV-Kommissare unterliegen im Streit um Befristung (BAG, Urt. v. 30.08.2017 – 7 AZR 440/16 u. 864/15)
Von Gesetzes wegen dürfen Arbeitsverträge grundsätzlich nur bis zu einer Dauer von zwei Jahren befristet werden (§ 14 Absatz 2 Satz 1 TzBfG). Darüber hinaus sind Befristungen nur bei Vorliegen sachlicher Gründe gestattet. Das Gesetz führt in § 14 Absatz 2 Satz 2 Beispiele für …