Verwirkung bei Betriebskosten und “Erwirkung” als faktische Vertragsänderung
Bei der Prüfung von Betriebskostenabrechnungen stoßen Mieter zuweilen auf überraschende Positionen. In den meisten Fällen lässt sich die Zulässigkeit der Berechnung anhand des Mietvertrags und einschlägiger Rechtsprechung ermitteln. Denn umlagefähig sind nur Kosten, die in der Betriebskostenverordnung aufgeführt sind und vertraglich auf den Mieter umgelegt …
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