Verlegung des Mülltonnen-Platzes vor Fenster der Wohnung rechtfertigt keine Minderung der Miete (AG Brandenburg, Urt. v. 13.10.2017 – 31 C 156/16)
Mülltonnen vor dem eigenen Fenster wünscht sich wohl kaum jemand. Wenig begeistert waren auch Mieter, denen die vormals schöne Aussicht durch Mülltonnen verstellt wurde. Der Vermieter hatte den Standort der Mülltonnen geändert und eine Gitterbox errichten lassen, in der sieben 240 Liter Mülltonnen für Restmüll, …