Infraschall von Windenergieanlagen bei Abstand von mehr als 500 Meter zu Wohnbebauung nicht schädlich (VGH München, Beschl. v. 28.09.2017 – 22 CS 17.1506)
Wie das Amen in der Kirche gehört zum Vorbringen in Verfahren gegen die Errichtung von Windenergieanlagen die Behauptung, dass die Anlagen gesundheitsgefährdenden Infraschall emittieren. Nachweise dafür gibt es nicht. Dafür aber umso mehr obskure Erfahrungsberichte, die mehr an Verschwörungstheorien erinnern als an wissenschaftlich fundierte Fakten. …