Finder hat keinen Anspruch gegen Apple auf Freischaltung eines gefundenen Smartphones (AG München, Urt. v. 24.07.2017 – 213 C 7386/17)
Der Finder eines Smartphones hat keinen Anspruch auf Freischaltung des gesperrten Telefons, auch wenn er Eigentümer des Smartphones geworden ist. So entschied das Amtsgericht München in seinem Urteil am 24.07.2017 (213 C 7386/17). Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Der Kläger fand im Stadtgraben …