Befreiung von Rundfunkbeitrag auch ohne Bezug von Sozialleistungen (OVG Lüneburg, Beschl. v. 29.11.2017 – 4 PA 356/17)
In einem Verfahren auf Gewährung von Prozesskostenhilfe bestätigte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg seine Rechtsprechung zur Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht. Der in erster Instanz erfolglose Beschwerdeführer wandte sich gegen die Heranziehung zum Rundfunkbeitrag. In dem Verfahren ging es darum, ob dem Beschwerdeführer Prozesskostenhilfe zuzuerkennen war, was voraussetzte, …