Mieterhöhung mit falscher Quadratmeterzahl berechtigt Mieter zur Rückforderung von Zahlungen, jedoch nicht wenn die Miete niedriger als Vergleichsmiete ist (AG Frankfurt a.M., Urt. v. 31.08.2017 – 33 C 864/17 (26))
Erhöht der Vermieter die Miete unter Zugrundelegung einer falschen Quadratmeterzahl, kann der Mieter die Zahlungen vom Vermieter zurückverlangen, die auf Differenz zur Mindergröße entfallen. Im Mietvertrag war keine Wohnungsgröße angegeben. Der Vermieter erhöhte die Miete und gab dabei die Wohnfläche mit 58 Quadratmeter an. Der …