NPD Funktionär darf keine Schreckschusspistole haben – Entziehung des kleinen Waffenscheins und Besitzverbot rechtens (VG Greifswald, Beschl. v. 18.12.2017 – 6 B 2413/17)
Die zuständige Behörde kann jemandem den Besitz und den Erwerb von Waffen und Munition untersagen, wenn Tatsachen bekannt werden, die die Annahme rechtfertigen, dass eine Alkoholabhängigkeit oder eine Abhängigkeit von anderen berauschenden Mitteln, eine psychische Krankheit oder Debilität besteht oder sonst die erforderliche persönliche Eignung …