Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ohne MPU trotz Trunkenheitsfahrt mit 1,3 Promille BAK (OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 20.10.2017 – OVG 1 S 46.17)
Nach der Entziehung der Fahrerlaubnis durch das Strafgericht aufgrund einer Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB) wird die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis oft davon abhängig gemacht, dass der Betroffene sich einer Medizinisch Psychologischen Untersuchung (MPU) stellt. Dieses von Fahrerlaubnisbehörden regelmäßig praktizierte Vorgehen ist aber in vielen Fällen rechtswidrig. …