Mieter haben Recht auf Einsicht in Verbrauchsdaten anderer Mieter, um Betriebskostenabrechnung prüfen zu können (BGH, Urt. v. 07.02.2018 – VIII ZR 189/17)
Mieter sind häufig nicht in der Lage, die Richtigkeit einer Betriebskostenabrechnung zu prüfen, weil die dazu erforderlichen Angaben fehlen. Zwar existiert mittlerweile eine umfassende Rechtsprechung zu der Frage, in welche Belege Einsicht nehmen können und in welcher Form der Vermieter die Belege bereitzustellen hat. Bislang …