Keine Mietminderung bei Schimmelpilzgefahr (BGH, Urt. v. 05.12.2018 – VIII ZR 271/17 und VIII ZR 67/18)
Die Gefahr von Schimmelpilzbildung in einer Mietwohnung berechtigt nicht zur Mietminderung. Dies gilt, wenn die im Errichtungszeitpunkt der Wohnung geltenden Bauvorschriften eingehalten wurden. So entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am 05.12.2018 (VIII ZR 271/17 und VIII 67/18) Der Fall Die Kläger sind jeweils Mieter von Wohnungen …