Künstliche Befruchtung – Kostenübernahme auch bei später Schwangerschaft (BGH, Urt. v. 4.12.2019 – IV ZR 323/18)
Die Krankenkasse muss auch bei älteren Frauen die Kosten für die künstliche Befruchtung übernehmen, wenn eine gewisse Wahrscheinlichkeit des Eintritts einer Schwangerschaft gegeben ist. Ein statistisch höheres Risiko einer Fehlgeburt bei einer älteren Frau ist unbeachtlich. Etwas anderes kann nur gelten, wenn aufgrund individueller Beeinträchtigungen …