Anspruch des WEG-Wohnungseigentümers auf Nutzung eines im Gemeinschaftseigentum stehenden Schwimmbades – AG München, Urt. v. 11.01.2017 – 485 C 12234/16WEG
Gehört zur Wohnanlage ein Schwimmbad als Gemeinschaftseigentum, hat jeder Eigentümer einen Anspruch auf Nutzung dieses Schwimmbades. Ist die Nutzung des Schwimmbades aufgrund eines Sanierungsbedarfs nicht möglich, müssen die für eine Nutzung erforderlichen Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Dies gilt auch dann, wenn sich die Eigentümerversammlung gegen eine …