Verschärfte Anforderungen an Bürgerenergiegesellschaften bei der Ausschreibung nach EEG 2017 ab 01.02.2018
Bürgerenergiegesellschaften wurden durch das am 01.01.2017 in Kraft getretene EEG 2017 unter anderem durch eine Ausnahme von der materiellen Präqualifikation privilegiert. Das bedeutet, dass Bürgerenergiegesellschaften anders als andere Teilnehmer bei einem Ausschreibungstermin noch nicht im Besitz einer BImSchG-Genehmigung sein müssen. Anlässlich des überwältigenden Ansturms von …