Befangenheit: Richter stellt Verfahren aus Verärgerung über Antrag auf Terminverlegung ruhend (OLG Rostock, Beschl. v. 14.07.2016 – 1 W 4/16)
Über einen nicht gerade alltäglichen Fall hatte des Oberlandesgericht Rostock (OLG Rostock) zu entscheiden: Ein Vorsitzender Richter beim Landgericht Neubrandenburg hatte die Ruhendstellung eines Rechtsstreits verfügt, weil er meinte, dass die Klägerin des Prozesses kein Interesse an der Fortsetzung des Verfahrens habe. Der Ruhendstellung ging …