Unfall auf dem Weg zur Tankstelle kein Arbeitsunfall (LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 26.09.2024 – L 10 U 3706/21)
Wer morgens auf dem Weg zur Arbeit eine andere Richtung einschlägt, um noch schnell zu tanken, befindet sich nicht mehr auf dem Arbeitsweg. Kommt es auf diesem Weg zu einem Unfall, handelt es sich nicht um einen Arbeitsunfall. So entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg (LSG Ba-Wü) …