Zusammenstoß zweier Fahrzeuge im Kreisverkehr – Haftungsverteilung (OLG München, Urt. v. 13.07.2018 – 10 U 3991/17)
Fährt der Fahrer eines Fahrzeugs in den Kreisverkehr hinein und verletzt er dabei das Vorfahrtsrecht eines sich bereits im Kreisverkehr befindlichen anderen Fahrzeugs, haftet er bei einer Kollision zu 75%. Dies gilt auch dann, wenn der andere Fahrer falsch geblinkt hat und damit ein Ausfahren …