Mieter hat Anspruch auf Nutzung des Hofs (AG Charlottenburg, Urt. v. 09.01.2018 – 224 C 254/17)
Der Umfang des Nutzungsrechts des Mieters bestimmt sich grundsätzlich nach dem Mietvertrag. Aber auch ohne besondere vertragliche Regelung können Mieter Zutritt zu den Gemeinschaftseinrichtungen des Hauses verlangen. Das betrifft beispielsweise die Mitbenutzung des Hofes und Fahrradabstellplatzes eines Mehrfamilienhauses. Fahrrad schleppen unzumutbar Wenn ein ebenerdiger Zugang …