Urlaub ist vererbbar (EuGH, Urt. v. 6.11.2018 – C-569/16, C-570/16)
Stirbt ein Arbeitnehmer, gehen etwaige Urlaubsansprüche auf die Erben über. Diese können die Auszahlung des Urlaubs verlangen. So entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil vom 6.11.2018 (C-569/16, C-570/16). Der Fall Geklagt hatten zwei Witwen. Sie sind jeweils Erbin ihrer verstorbenen Ehemänner. Die Ehemänner …
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