Berücksichtigung offensichtlicher Mängel in Beschwerde, obwohl diese nicht geltend gemacht wurden – § 146 VwGO (VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 29.06.2018 – 5 S 548/18)
Mit den Anforderungen an die Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit hat sich der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg befasst (5 S 548/18). Der Antragsteller wandte sich im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gegen eine Rückbauverfügung. Begründet wurde die Rückbauverfügung damit, dass das Bauwerk den Festsetzungen des geltenden Bebauungsplans …