Widerspruch & Klage gegen beA-Umlage
Auch im Jahr 2018 haben Anwälte wieder eine Umlage für das beA zu entrichten. Die sperrige Bezeichnung “besonderes elektronisches Anwaltspostfach” ist Programm: nachdem Ende 2017 schwere Sicherheitslücken gefunden wurden, nahm die federführende Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) das beA vom Netz und versprach die schnelle Behebung der Mängel. …