Als Symbol des Rechts und der Gerechtigkeit ist hier die Justitia zu sehen, die frontal von unten fotografiert wurde und hinter der scharf abgebildeten sage nur unscharf zu erkennen ist.

Haftung im Verein – in welchen Fällen Mitglieder und Vorstände aus ihrem Privatvermögen zahlen

Menschen, die sich in Vereinen engagieren, stehen vor der Frage, ob sie neben beruflichen und familiären Verpflichtungen zusätzliche Aufgaben übernehmen können. Das ist meistens eine Frage der zur Verfügung stehenden Zeit. Die Frage, ob man bei einem eingetragenen Verein persönliche Haftungsrisiken eingeht, gerät dabei zumeist …

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Das Foto zeigt eine Windkraftanlage vor blauem Himmel, unten rechts ist ein wenig Bewölkung zu sehen.

Windwahn – Argumente gegen die Windenergie an Land: Windenergie führt zu einem Anstieg der Energiepreise

Was die Großhandelspreise anbelangt, ist dieses Argument definitiv falsch. Die erneuerbaren Energien, und ganz maßgeblich die Windenergie, haben zu einem regelrechten Preisverfall geführt. Der Börsenstrompreis betrug in den Jahren 2008 und 2009 noch bis zu 9,5 ct je kWh und fiel nahezu kontinuierlich bis auf 2,7 ct je kWh (Futurehandel – Lieferung Folgejahr). Erst ab Anfang 2017 setzte eine leichte Erholung des Preises ein, die wahrscheinlich darauf zurückzhuführen ist, dass 2700 MW Braunkohleleistung schrittweise vom Netz gehen. Der Preis ist aber mit 3,2 ct je kWh immer noch spottbillig.

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Auf dem Foto sind dunkle Wolken zu erkennen, nur ein kleiner Ausschnitt blauen Himmels und Einige Wolken scheinen von der Sonne beleuchtet zu sein.

Schmähkritik “light”: OLG München qualifiziert harmlose Äußerung als nicht mehr von Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG gedeckte Schmähung (Urteil vom 16.03.2017 – 23 U 1317/16)

Das Oberlandesgericht (OLG) München hat in einem um die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung von Hausverwaltungsverträgen geführten Rechtsstreit über die Zulässigeit einer Äußerung entschieden (OLG München, Urteil vom 16.03.2017 – 23 U 1317/16). Bei dem Streit ging es um Zahlungsansprüche, deren Höhe von der Rechtmäßigkeit der …

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Das Foto zeigt eine Windenergieanlage in der Landschaft. Vorn rechts ist ein Windenergieanlagen Turm zu sehen sowie dessen Schatten.

Windwahn – Argumente gegen Windenergie an Land: Windenergieanlagen erzeugen Infraschall, der Menschen und Tiere schädlich ist

Windenergieanlagen emittieren Schall. Eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) wird nur dann erteilt, wenn die am jeweiligen Standort geltenden Grenzwerte eingehalten werden. Die Grenzwerte betreffen jedoch lediglich die für Menschen hörbaren Frequenzen. Infraschall hingegen bezeichnet eine Schallfrequenz, die für das menschliche Ohr nicht wahrnehmbar ist, bei der Auswirkungen auf die Umwelt, insbesondere bei einer dauerhaften Exposition, nicht ausgeschlossen werden können. Dezeit existiert kein Nachweis dafür, dass der von Windenergieanlagen ausgehende Infraschall für Menschen oder Tiere schädlich ist. Das hält Kritiker aber nicht davon ab, dieses Argument immer wieder vorzubringen. Das ist gut so. Schließlich ahnte man auch bei der radioaktiven Strahlung zunächst nichts von deren Schädlichkeit. Anders als bei der radioaktiven Strahlung konnte indessen bei Infraschall bisher kein Nachweis gelingen, dass dieser schädlich ist. Dabei wird der von den Befürwortern der Windenergie ins Feld geführte fehlende Nachweis der Schädlichkeit durch Kritiker oft in sein Gegenteil verkehrt: Gerade der Umstand, dass man nicht wisse, dass etwas schädlich ist, so argumentieren die Kritiker, sage nichts über die Unbedenklichkeit aus, sondern nur über fehlendes Wissen.

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Das Foto zeigt ein Gebäude, auf dem oben das Wort AIDA angebracht ist sowie ein roter Kussmund.

Schiff fällt unter die Panoramafreiheit – AIDA-Kussmund schmollt (BGH, Urt. v. 27.04.2017 – I ZR 247/15)

Ein interessantes Puzzleteil hat der BGH mit einer Entscheidung zur Panoramafreiheit geliefert (BGH, Urteil vom 27.04.2017 – I ZR 247/15). Die Entscheidung hatte die Schrankenregelung der Panoramafreiheit gemäß § 59 Absatz 1 Satz 1 UrhG zum Gegenstand. Darin heißt es: „Zulässig ist, Werke, die sich …

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Das Foto zeigt den Kopf eines Urteils des Bundesgerichtshofs, welches unter dem Bundesadler die Aufschrift zeigt Bundesgerichtshof im Namen des Volkes Urteil.

Hinweispflicht für Preisvergleiche, die Angebote nur gegen Provision aufnehmen (BGH, Urt. v. 27.04.2017 – I ZR 55/16)

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Preisvergleichsportale im Internet die Nutzer darauf hinzuweisen haben, wenn sie nur Anbieter aufnehmen, von denen sie im Falle eines Vertragsschlusses eine Provision erhalten (BGH, Urteil vom 27.04.2017 – I ZR 55/16). Die Entscheidung ist alles andere als überraschend. Denn …

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Das Foto zeigt den Kopf wo der Justitia, sind Bild von Recht und Gerechtigkeit. Sie hat die Augen verbunden, damit sie unabhängig davon entscheiden kann, wer vor ihr steht. Die verbunden Augen symbolisieren die Gleichheit des Rechts gegenüber jedermann.

Testament: Fehlende Bestimmung eines Zwecks in Auflage führt zur Unwirksamkeit der Erbeinsetzung (OLG Celle, Beschl. v. 10.04.2017 – 6 W 36/17)

Das OLG Celle hat entschieden, dass die Erbeinsetzung in einem Testament unter der Auflage, dass das Erbe in eine nicht existierende bzw. noch zu gründende Stiftung eingebracht werden soll, die durch den Erben geführt werden soll, unzulässig ist, wenn im Testament nicht der Zweck der Stiftung bestimmt wird (OLG Celle, Beschluss vom 10.04.2017 – 6 W 36/17). Zwar ist die Erbeinsetzung unter Auflagen möglich, jedoch setzt dies im Falle einer Stiftung voraus, dass der Zweck der Stiftung durch den Erblasser selbst bestimmt wird (§§ 2193 Absatz 1, 81 Absatz 1 Satz 2 BGB). Der Erblasser kann daher die Zweckbestimmung nicht dem im Testament benannten Erben überlassen. Das OLG Celle gelangte in der Entscheidung zu dem Ergebnis, dass nicht bloß die im Testament geregelte Auflage, sondern zugleich die gesamte Erbeinsetzung unwirksam war. Denn dem Testament ist nicht zu entnehmen, dass die Erbeinsetzung ohne die unwirksame Auflage erfolgt wäre. Damit wendet das Gericht den aus dem Vertragsrecht stammenden Rechtsgedanken von § 139 BGB an, wonach die Unwirksamkeit eines Vertrages die Unwirksamkeit eines anderen mit diesem zusammenhängenden Vertrages bewirkt, sofern nicht anzunehmen ist, dass der eine Vertrag ohne den anderen Vertrag geschlossen worden wäre. An dies Stelle der unwirksamen Regelung nach dem Testament tritt die gesetzliche Erbfolge.

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Abgebildet ist hier der Ausschnitt eines Geldscheins, auf dem Münzen liegen.

Paukenschlag aus München: Bundesfinanzhof zur Umsatzsteuer bei UWG-Abmahnungen (BFH, Urt. v. 21.12.2016 – XI R 27/14)

Zum Vorsteuerabzug berechtigte Gewerbetreibende, die ebenfalls vorsteuerabzugsberechtigte Gewerbetreibende wettbewerbsrechtlich abmahnen, müssen künftig auf die Kosten der Abmahnung Umsatzsteuer veranschlagen. Das hat das oberste deutsche Finanzgericht, der Bundesfinanzhof in München (BFH) entschieden (BFH, Urteil vom 21.12.2016 – XI R 27/14). Die bisherige Praxis, nach der in diesen Fällen umsatzsteuerfrei abgemahnt worden ist, gehöhrt damit der Vergangenheit an. Im Kern geht es um die Frage, ob zwischen Abmahner und Abgemgemahnten ein umsatzsteuerbarer Leistungsaustausch vorliegt. Diese in der Praxis bislang unisono verneinte Frage bejahte der BFH nun.

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Das Foto zeigt ein Schild mit dem Aufdruck 20 kmh Zone.

Blitzer-App rechtswidrig, OLG Rostock schließt sich der Auffassung des OLG Celle an (OLG Rostock, Beschl. v. 22.02.2017 – 21 Ss OWi 38/17) – keine Entscheidung über rein akustische Warnung

Das Oberlandesgericht Rostock (OLG Rostock) hat sich der Rechtsprechung des OLG Celle (OLG Celle, Beschluss vom 03.11.2015 – 2 Ss (OWi) 313/15) angeschlossen, wonach das Betreiben einer so genannten Blitzer-App, im Fall ging es um Blitzer.de, ordnungswidrig ist (OLG Rostock, Beschluss vom 22.02.2017 – 21 …

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Das Foto zeigt zwei dicht nebeneinander stehende Windenergieanlagen, eine kleine und eine große.

Windwahn – Argumente gegen die Windenergie an Land: Die Errichtung einer Windenergieanlage bewirkt einen größeren CO2 Ausstoß als die Anlage während ihrer Laufzeit durch die Stromproduktion einspart

Die Überprüfung dieses Arguments setzt zunächst einmal die Bestimmung einer Vergleichsgröße voraus. Klar ist, dass die Produktion und die Wartung einer Windenergieanlage über die zumeist 20-jährige Betriebszeit CO2 emittiert. Das betrifft vor allem die Produktion von schweren Stahlkomponenten, wie Turm, Lager und Getriebe. Das CO2 Ersparnis hängt davon ab, welche Energieträger man zum Vergleich heranzieht und wie man deren CO2 Bilanz bestimmt. Wenn man zugrunde legt, dass die Kernenergie CO2-neutral ist, würde das Argument selbstverständlich zutreffen. Ein Kernkraftwerk als CO2-neutral zu bezeichnen erscheint aber unseriös. Angesichts des Aufwands für Kernkraftwerke, und das betrifft sowohl den Errichtungsaufwand als auch den Aufwand für die Wartung und in besonderem Ausmaß die noch immer ungeklärte Frage der Endlagerung des radioaktiven Mülls, kann von einer CO2-Neutralität nicht ausgehen. Die Bestimmung eines Vergleichswerts ist bei der Kernenergie nicht so einfach, weil die Bemessung eines CO2-Wertes je Kilowattstunde in gleichem Ausmaß der menschlichen Vorstellungskraft entzogen ist wie die Vorstellung, dass der radioaktive Müll über Millionen Jahre bzw. rechnerisch über etwa 60.000 Generationen hinweg sicher gelagert werden muss. Ein seriöser Vergleich kann daher allein anhand von fossilen Energieträgern vorgenommen werden.

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