Das Foto zeigt dunkle Wolken.

Windwahn – Argumente gegen die Windenergie an Land: Die Verspargelung der Landschaft durch Windenergie lässt die Immobilienpreise sinken und treibt ganze Landstriche in den Ruin

Im unmittelbaren Umfeld von Windenergieanlagen treten zuweilen negative Effekte auf Immobilienpreise auf. Das ist aber bei Immobilien im Umfeld von Kohle- und Kernkraftwerken genauso und auch in der Nähe von Autobahnen und Flughäfen. Allen diesen Vorhaben ist gemeinsam, dass sie im Außenbereich privilegiert sind nach § 35 Absatz 1 BauGB. Damit hat der Gesetzgeber eine Entscheidung getroffen, nämlich dass Anlagen, von denen in erhöhtem Ausmaß Beeinträchtigungen ausgehen können, dorthin gehören, wo sie am wenigsten stören. Und das ist nach der gesetzgeberischen Wertung nun einmal der Außenbereich. Wer sich von Güllegeruch und Schafgeblöke gestört fühlt, sollte ebenso wenig aufs Land ziehen wie derjenige, der keine Windenergieanlagen mag. Eine Alternative wäre der Umzug in die Stadt, in der es weder Gülle noch Schafe und in der Regel auch keine Windkraftanlagen gibt. Allerdings muss sich der Stadtbewohner mit Straßen- U-Bahn, S-Bahn und Straßenbahnlärm sowie einer erhöhten Abgasbelastung arrangieren, denn diese Dinge gehören nun einmal zu einer Stadt wie der Güllegeruch und das Schafgeblöke zum Landleben dazugehören. Zu berücksichtigen ist, dass auch Immobilien in der Stadt keinesfalls vor Preisverfall gefeit sind, etwa, wenn eine viel befahrene Staße oder eine S-Bahn Route neu geplant werden oder wenn eine ruhige Sackgasse zu einer Durchgangsstraße gemacht wird. Das sind keine theoretischen Betrachtungen, sondern Fälle, die in Deutschlands Städten regelmäßig auftreten und die erhebliche Auswirkungen auf Immobilienpreise haben.

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Das Foto zeigt einen großen grünen Baum, durch den Himmel hindurch schimmert.

BUND stoppt Bebauungsplan Borner Holm aufgrund fehlerhafter FFH-Vorprüfung (OVG Greifswald, Beschl. v. 04.05.2017 – 3 KM 152/17)

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald hat den Bebauungsplan Nr. 33 „Holm“ der Gemeinde Born a. Darß vorläufig außer Vollzug gesetzt und damit dem Antrag des BUND entsprochen (§ 47 Absatz 6 VwGO). Die Entscheidung des OVG ist vorläufig und gilt bis zum rechtskräftigen Abschluss des noch …

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Das Foto zeigt das Schild für ein Elektroauto mit stilisiertem Anschlusskabel.

Privilegierung von Carsharing – Fragen & Antworten zum Carsharinggesetz – CsgG

Kommunen wird es künftig ermöglicht, Privilegien für Carsharing-Autos zu bestimmen. Bislang waren Vorgaben für Parkplätze allein aus Gründen der Verkehrsordnung und -sicherheit möglich. Eine Bevozugung bestimmter Fahrzeuge aus Gründen der Betriebsweise oder Eigentumsverhältnisse war nicht möglich. Das ändert sich nun. Mit geringen Änderungen hat der …

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Zu erkennen sind Münzen, die auf einem 10 Euro Schein liegen.

Kosten des Abschlussschreibens im Wettbewerbsrecht unterliegen kurzer Verjährung – 6 Monate (LG Bamberg, Urt. v. 26.04.2017 – 2 HK O 4/17)

Wettbewerbsrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung und Schadensersatz können nach § 11 UWG grundsätzlich nur innerhalb einer sechsmonatigen Verjährungfrist geltend gemacht werden. Die kurze Verjährungsfrist gilt auch für den Anspruch auf Kostenersatz für ein Abschlussschreiben (LG Bamberg, Urteil vom 26.04.2017 – 2 HK O 4/17). Nach …

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Das Foto zeigt Windenergieanlagen in der Landschaft.

Windwahn – Argumente gegen die Windenergie an Land: Windenergieanlagen werden aufgrund der EEG-Förderung oft dort gebaut, wo sich der Betrieb überhaupt nicht lohnt

Von der Förderung nach dem EEG profitieren nur WIndenergieanlagen, die einen so genannten Referenzertrag von mindestens 70% aufweisen. Das bedeutet, dass sie, berechnet anhand von bestimmten Rahmenbedingungen rechnerisch eine bestimmte Mindesteffizienz aufweisen müssen. Wenn diese Voraussetzung nicht erfüllt ist, kann gleichwohl eine Errichtung stattfinden, wenn für das Vorhaben eine BImSchG-Genehmigung erteilt wird, dies allerdings ohne EEG-Förderung. Das war nach dem bisher geltenden EEG so und hat sich mit der Einführung des Ausschreibungsregimes nach dem EEG 2017 nicht geändert. Kritik könnte allerdings aus anderen Gründen geübt werden: Nach dem seit 01.01.2017 geltenden EEG 2017 wird über den gesamten Förderzeitraum eine konstante Vergütung gezahlt. Bis zum 01.01.2017 war die Rechtslage anders, indem zwischen einer so genannten Grund- und einer erhöhten Anfangsvergütung unterschieden worden ist. Die erhöhte Anfangsvergütung wurde grundsätzlich für einen Zeitraum von fünf Jahren gezahlt und dieser Zeitraum verlängerte sich, je nachdem um wie viel die jeweilige Windenergieanlage den Referenzertrag von 130% unterschritten hat (Par. 49 Absatz 2 EEG 2014). Dadurch wurden schwächere Standorte relativ mehr gefördert als starke Standorte. Dies sollte dem Umstand Rechnung tragen, dass auch windschwächere Standorte von der Förderung profitieren. Dies konnte natürlich dazu führen, dass eine Anlage bevorzugt an einem eher schwächeren Standort oder in einer geringeren Bauhöhe errichtet wird, um den Zeitraum der erhöhten Anfangsvergütung besser ausnutzen zu können. Solche wirtschaftlich motivierten Effekte spielten praktisch aber nur eine untergeordnete Rolle, denn unterhalb von 60-70% ist ein wirtschaftlicher Betrieb in der Regel nicht möglich.

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Das Foto zeigt ein rotes Auto, bei welchem auf der Heckklappe das Wort Krankenpflege zu lesen ist.

Beweislastumkehr bei Hausnotrufvertrag – Service-Anbieter haften jetzt wie Ärzte (BGH, Urt. v. 11.05.2017 – III ZR 92/16)

Der Kläger hatte einen Hausnotruf-Vertrag abgeschlossen, welcher die Überlassung eines Hausnotrufgeräts zum Gegenstand hatte, das eine eine ständig besetzte Zentrale angeschlossen ist. Am 09.04.2012 betätigte der Kläger die Notruftaste. Nachdem am Telefon lediglich Stöhngeräusche zu vernehmen waren, veranlasste die die Beklagte, dass ein Mitarbeiter eines …

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Auf dem Foto ist ein Teil des Briefumschlags von ARD, ZDF und Deutschlandradio Beitragsservice zu sehen.

Groteske Anforderungen an Nachweis bei nicht zugegangenen Schriftstücken (OVG M-V, Beschl. v. 27.06.2016 – 2 M 67/16)

Im Verwaltungsrecht gilt für den Zugang bei der Übersendung per Post eine so genannte Zugangsfiktion (§ 41 Absatz 2 VwVfG). Danach gilt ein Schriftstück drei Tage nach Augabe zur Post als zugegangen. Diese Fiktion tritt nach dem Wortlaut des Gesetzes dann nicht ein, wenn das …

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Das Foto zeigt zahlreiche Geldmünzen, die auf Geldscheinen liegen.

Verzugszinsen auf Umsatzsteuer – wann Zinsen auf den Bruttobetrag mit USt oder den Nettobetrag anfallen

Bei der Ermittlung von Verzugszinsen nach §§ 286, 288 BGB stellt sich regelmäßig die Frage, ob sich diese anhand der Bruttosumme inklusive Umsatzsteuer oder anhand der Nettosumme, also dem Betrag ohne Umsatzsteuer, berechnen. Da die Umsatzsteuer bei Unternehmern ein durchlaufender Posten ist, könnte man meinen, …

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Das Foto zeigt den Blick in das Gesetz. Zu erkennen ist Paragraph 1 Berufsrichter.

3-jähriges Tätigkeitsverbot als Rechtsanwalt für ehemaligen Richter gebilligt (BVerwG, Urt. v. 04.05.2017 – 2 C 45/16

Wie Ruheständler aller Bereiche suchen auch viele Richter nach ihrer Pensionierung berufliche Herausforderungen. Da sie die Anforderungen an eine Zulassung zur Anwaltschaft erfüllen, zieht es sie oft an Rechtsanwaltskanzleien, die sich mit den in Fachkreisen bekannten Namen schmücken und das Wissen der neuen Anwaltskollegen schätzen. …

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Auf dem Foto ist ein Flugzeug und blauer Himmel zu sehen.

Keine Entschädigung bei Flugverspätung aufgrund von Kollision mit Vögeln – Verzögerung durch Einholung einer Zweitmeinung geht zu Lasten der Fluggesellschaft (EuGH, Urt. v. 04.05.2017 – C-315/15)

Bei Flugverspätungen können Fluggäste Entschädigung verlangen, die, je nach Dauer der Verspätung und Entfernung des Reiseziels unterschiedlich hoch ausfällt. Die Verpflichtung der Fluggesellschaft besteht allerdings dann nicht, wenn die Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist. Diese in Erwägungsgrund 14 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen …

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