Vermieter schuldet keine fachgerechte Mangelbeseitigung – Beseitigung von Symptomen genügt (AG Bremen, Urt. v. 26.10.2017 – 9 C 476/15)
Zwischen Mietern und Vermietern kommt es nicht selten zu Streit über die Ausführung von Mängelbeseitigungsarbeiten. Grundsätzlich ist es Sache des Vermieters, die Mietsache in einem vertragsgemäßen Zustand zu halten. Welche Anforderungen an einen vertragsgemäßen Zustand zu stellen sind, hängt vom Einzelfall ab. So kann der …