Diesel-Betriebsuuntersagung wegen Schummel-Software (VG Oldenburg, Urt. v. 19.02.2019 – 7 A 4277/18)
Was sich in der Rechtsprechung bereits andeutete (vgl. Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen) hat das Verwaltungsgericht Oldenburg nun bestätigt. Dieselbesitzer, die nicht am Rückruf teilnehmen, riskieren die Betriebszulassung für ihr Auto. Software-Update ist Pflicht Die Zulassungsbehörde wacht über die Zulässigkeit von Fahrzeugen. Fahrzeuge, welche mit dem …