Haftung des Radfahrers bei unerlaubtem Fahren auf der Straße (LG Hamburg, Urt. v. 30.08.2018 – 323 O 79/18)
Besteht eine Pflicht zur Benutzung des Radwegs und fährt der Radfahrer dennoch auf der Straße, haftet er bei einer Kollision für den entstandenen Schaden. So entschied das Landgericht Hamburg (LG Hamburg) in seinem Urteil vom 30.08.2018. Der Fall Der Beklagte war Radfahrer und befuhr mit …