BGH billigt Verwendung von Dashcam-Videos als Beweismittel im Zivilprozess trotz Datenschutz-Verstoß (BGH, Urt. v. 15.05.2018 – VI ZR 233/17)
Der Bundesgerichtshof (BGH) macht den Weg frei für die Verwertung von Dashcam-Videos als Beweismittel im Zivilprozess. In der Enscheidung, zu der die Urteilsgründe noch nicht vorliegen, schloss sich das oberste deutsche Zivilgericht der Rechtsauffassung der meisten Gerichte an, die eine anlasslose Daueraufzeichnung im Straßenverkehr als …