Mieterhöhung bei Mietendeckel (AG Charlottenburg, Urt. v. 04.03.2020 – 213 C 136/19)
Das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin („Mietendeckel“) ist zum 23.2.2020 in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz werden die Mieten per Stichtag vom 18.6.2019 eingefroren. Es gilt insbesondere für Mietverhältnisse, die an diesem Tag bestanden und auch am Tag des Inkrafttretens noch bestehen. Das …
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