Erwachsenenhotel – Keine Entschädigung wegen Diskriminierung (BGH, Urt. v. 27.05.2020 – VIII ZR 401/18)
Ein Erwachsenenhotel darf Kinder und Jugendliche als Gäste ablehnen. Zwar liegt eine Benachteiligung wegen des Alters nach dem AGG vor, diese ist jedoch durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt. Zur unternehmerischen Freiheit gehört eben auch, ein Hotel als Wellnesshotel auszurichten, welches zwangsläufig mit der Abwesenheit von …