Lektüre von “Mein Kampf” rechtfertigt fristlose Kündigung (LAG Berlin, Urt. v. 25.09.2017 – 10 Sa 899/17)
Ein Mitarbieter des Ordnungsamts des Berliner Bezirksamts Reinickendorf hatte während der Arbeitszeit im Pausenraum eine Originalausgabe von “Mein Kampf” gelesen. Auf dem Buchdeckel des Hitler-Buchs war ein Hakenkreuz abgebildet. Aufgrund dieses Vorfalls erhielt der Mitarbeiter ohne vorherhige Abmahnung eine fristlose Kündigung. Der Mitarbeiter klagte dagegen. …