Anrechnung von Trinkgeld als Arbeitseinkommen bei Hartz4 (SG Landshut, Urt. v. 27.09.2017 – S 11 AS 261/16)
Nahezu regelmäßig werden Gerichte mit der Frage konfrontiert, welche Einnahmen auf Hartz4-Leistungen anzurechnen sind. Eine Hartz4-Bezieherin erhielt als Kellnerin Trinkgeld in Höhe von monatlich 25 Euro. Das Jobcenter rechnete die Trinkgeldeinnahmen auf die Leistungen nach SGB II an. Hiergegen klagte die Hartz4-Empfängerin. Ohne Erfolg. Das …