Schönheitsreparaturen bei unrenoviert übergebener Wohnung – weiteres Grundsatzurteil des BGH (BGH, Urt. v. 22.08.2018 – VIII ZR 277/16)
Eine formularmäßige Klausel, wonach der Mieter einer unrenovierten oder renovierungsbedürftigen Wohnung die Schönheitsreparaturen auszuführen hat, ohne dass der Vermieter hierfür einen angemessenen Ausgleich bietet, ist selbst dann unwirksam, wenn der Mieter mit dem Vormieter eine entsprechende Vereinbarung getroffen hat. Dieses Grundsatzurteil fällte der Bundesgerichtshof (BGH) …