Keine Befreiung vom Schwimmunterricht aus religiösen Gründen (VG Freiburg, Urt. v. 15.04.2025 – 2 K 1112/24)
Aufgrund der allgemeinen Schulpflicht in Deutschland ist auch die Teilnahme am schulischen Schwimmunterricht Pflicht. Aus besonderen Gründen, etwa aus gesundheitlichen Gründen, kann die Schule eine Befreiung vom Schwimmunterricht aussprechen. Was aber ist, wenn die Eltern aus religiösen Gründen nicht möchten, dass ihr Kind am Schwimmunterricht …