Unfall beim Kaffeetrinken im Betrieb – Arbeitsunfall (LSG S-A, Urt. v. 22.05.2025 – L 6 U 45/23)
Kaffeetrinken im Betrieb kann unter Umständen eine betriebliche Tätigkeit sein. Wer sich also beim Kaffeetrinken verschluckt und dabei verletzt, hat gute Chancen, dass der Unfall als Arbeitsunfall anerkannt wird. Das gilt jedenfalls dann, wenn das Kaffeetrinken in einem betrieblich organisierten Zusammenhang erfolgt, wie zum Beispiel …