Kein Impfzertifikat bei Impfung mit “Sputnik V” (VGH Hessen, Beschl. v. 27.09.2021 – 8 B 1885/21)
In Deutschland besteht kein Anspruch auf Ausstellung eines Impfzertifikats, wenn die Impfung gegen Corona mit „Sputnik V“ erfolgt ist. So entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH Hessen) am 27.09.2021 (8 B 1885/21). Aus Sorge, sich mit Corona zu infizieren, entscheiden sich viele Menschen für eine Impfung …