Außerordentliche Kündigung bei Drogenkonsum (LArbG Berlin- Brandenburg, Urt. v. 24.08.2018 – 2 Sa 992/18)
Für eine außerordentliche Kündigung wegen Drogenkonsums muss der Arbeitgeber den Drogenkonsum seines Arbeitnehmers darlegen und beweisen. Der Beweis, dass der Arbeitnehmer ein weißes Pulver zu sich genommen hat, genügt nicht. Erforderlich ist der Beweis, dass es sich tatsächlich um Drogen gehandelt hat. Ein entsprechendes Urteil …