Gebärt ein Mann ein Kind, darf er sich nicht als Vater in Geburtsregister eintragen lassen (BGH, Beschl. v. 06.09.2017 – XII ZB 660/14)
Aus medizinisch-biologischer Sicht können Männer keine Kinder gebären. Rechtlich geht das aber sehr wohl: Menschen, die sich dem anderen Geschlecht zugehörig fühlen und seit mindestens drei Jahren unter dem Zwang stehen, nach ihren Vorstellungen zu leben, können, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass sich …